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Wie können Travailleurs Frontaliers ihre Altersvorsorge in der 2. Säule (BVG) mit mybestfx.ch optimieren?

Von Nicolas Cozzarin · September 22, 2025
Rechner und Finanzgrafiken, die die Altersvorsorge der 2. Säule (BVG) für Berufstätige symbolisieren und Prognosen für zukünftiges Einkommen und Sparoptimierung zeigen.

Was ist die 2. Säule (BVG) in der Schweiz und warum ist sie für Travailleurs Frontaliers wichtig?

Das Schweizer Vorsorgesystem besteht aus drei Säulen: der 1. Säule (AHV), der 2. Säule (BVG) und der 3. Säule (private Vorsorge). Für Berufstätige ist die 2. Säule oft der wichtigste Teil der Altersvorsorge, da sie einen erheblichen Anteil des zukünftigen Einkommens nach dem Berufsleben ausmacht.

Wenn Sie in der Schweiz arbeiten, aber im Nachbarland wohnen, sind Sie automatisch in das BVG aufgenommen, sofern Ihr Jahreslohn einen bestimmten Betrag übersteigt. Das bedeutet, dass Sie auch als Grenzgänger in der Schweiz Altersvorsorgeansprüche aufbauen, die sich direkt auf Ihre spätere finanzielle Sicherheit auswirken.

Kennzahlen, die jeder Frontalier kennen sollte

Ab welchem ​​Mindestlohn kann man in die 2. Säule einzahlen?

Die Eintrittsschwelle liegt im Jahr 2025 bei 22'680 Franken pro Jahr. Bei einem niedrigeren Lohn sind Sie nicht automatisch versichert. Sobald Sie mehr verdienen, sind Sie versichert, beginnend mit der Risikodeckung (Tod und Invalidität) ab 17 Jahren und der Altersvorsorge ab 25 Jahren.

Wie wird der koordinierte Lohn berechnet?

Das BVG versichert nicht Ihren gesamten Lohn. Jährlich wird ein Koordinationsabzug von 26'460 Franken erhoben. Das bedeutet, dass nur der darüber liegende Teil versichert ist, maximal jedoch 64'260 Franken. Selbst wenn Ihr Einkommen knapp über der Eintrittsgrenze liegt, ist ein koordinierter Mindestlohn von 3'780 Franken garantiert, sodass jeder Anspruchsberechtigte etwas Geld sparen kann.

Um wie viel steigen die Beiträge mit dem Alter?

Die Beiträge steigen mit zunehmendem Alter. Zwischen 25 und 34 Jahren betragen die Beiträge etwa 7 % Ihres Gehalts. Von 35 bis 44 sind es 10 %, von 45 bis 54 15 % und von 55 bis 65 steigt der Beitrag auf 18 %. Die Hälfte davon wird von Ihrem Arbeitgeber bezahlt, die andere Hälfte von Ihnen. Manche Arbeitgeber übernehmen jedoch mehr als den erforderlichen Mindestbeitrag.

Wie wird die Rente für Travailleurs Frontaliers berechnet?

Die Höhe Ihrer Rente hängt von Ihrem angesparten Kapital und dem Umwandlungssatz ab. Der gesetzliche Umwandlungssatz für den obligatorischen Teil Ihres Kapitals beträgt6,8 %Wenn Sie beispielsweise CHF 200'000 im obligatorischen Teil angespart haben, stehen Ihnen CHF 13'600 pro Jahr (rund CHF 1'133 pro Monat) zur Verfügung.

Viele Vorsorgeeinrichtungen verfügen jedoch auch über einen überobligatorischen Teil, der vom Vorsorgeplan Ihres Arbeitgebers abhängt. Die Umwandlungssätze für diesen Teil sind oft niedriger, erhöhen aber dennoch Ihre Gesamtrente. Deshalb ist es wichtig, bei der Planung Ihres Ruhestands sowohl Ihre obligatorischen als auch Ihre überobligatorischen Ansprüche zu prüfen.

Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich in Rente gehe?

Kann ich meine Rente als Einmalzahlung beziehen?

Ja, Sie können zwischen einer monatlichen Rente, einer einmaligen Kapitalauszahlung oder einer Kombination aus beidem wählen. Eine Rente bietet lebenslange Sicherheit, während eine Kapitalauszahlung Flexibilität bietet und für große Projekte oder die Nachlassplanung nützlich sein kann.

Welche steuerlichen Konsequenzen ergeben sich?

Bei Grenzgängern hängt die Besteuerung von Ihrem Wohnsitzland ab. In Frankreich beispielsweise unterliegen Kapitalbezüge einem festen Steuersatz, während Renten als Einkommen versteuert werden. Die beste Wahl hängt von Ihrer familiären Situation, Ihrem Einkommensniveau und Ihren langfristigen Zielen ab.

Was passiert, wenn ich umziehe oder den Arbeitsplatz wechsle?

Bei einem Arbeitgeberwechsel wandert Ihr BVG-Guthaben in die neue Pensionskasse. Verlassen Sie die Schweiz, ohne sofort bei einem anderen Arbeitgeber anzufangen, wird Ihr Guthaben auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen. Bei einer selbstständigen Erwerbstätigkeit sind Sie nicht automatisch versichert, können aber freiwillig weiterversichert bleiben.

Kann ich meine 2. Säule vor der Pensionierung beziehen?

Ja, in bestimmten Fällen:

  • Kauf eines Erstwohnsitzes:Sie können Ihre 2. Säule zur Finanzierung Ihres Hauptwohnsitzes beziehen oder verpfänden.

  • Selbstständig machen:Sie können Ihr angespartes Kapital abheben, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihr Unternehmen offiziell gegründet haben.

  • Dauerhafte Ausreise aus der Schweiz:Bei einem Umzug in ein Land ausserhalb der EU/EFTA können Sie den vollen Betrag beziehen. Bei einem Umzug in ein EU/EFTA-Land können Sie nur den überobligatorischen Teil beziehen; der obligatorische Teil bleibt bis zur Pensionierung gesperrt.

Was passiert im Todesfall mit meiner 2. Säule?

Im Todesfall hat Ihr Ehegatte oder eingetragener Partner unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Dazu gehören beispielsweise ein unterhaltsberechtigtes Kind, ein Alter von über 45 Jahren oder eine mindestens fünfjährige Lebensgemeinschaft. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann stattdessen eine Kapitalabfindung ausgezahlt werden. Diese Regelungen dienen dem Schutz der Familie. Es empfiehlt sich jedoch, die Regelungen Ihrer Pensionskasse zu prüfen.

Wie mybestfx.ch Grenzgänger unterstützt

Das Schweizer Rentensystem zu verstehen, kann überwältigend sein, insbesondere aufgrund der länderübergreifenden Regelungen und Steuerunterschiede. Hier hilft mybestfx.ch:

  • Personalisierte Simulationen:Machen Sie sich ein klares Bild davon, wie Ihr Ruhestandseinkommen aussehen könnte.

  • Strategien zur Währungsumrechnung:Als Frontier müssen Sie Ihre Schweizer Franken in Euro umtauschen. mybestfx.ch bietet wettbewerbsfähige Wechselkurse und transparente Lösungen, mit denen Sie jeden Monat Geld sparen.

  • Steuer- und Auszahlungsplanung:Indem Sie Ihre Optionen frühzeitig erkennen, können Sie die Steuerlast senken und Ihre Altersvorsorge maximieren.

Häufig gestellte Fragen von Grenzgängern

Wann beginne ich mit der Einzahlung?Die Risikoabsicherung (Tod und Invalidität) beginnt mit 17 Jahren, die Altersvorsorge beginnt mit 25 Jahren.

Kann ich bei einer Rückkehr ins Heimatland meine gesamte 2. Säule beziehen?Bei einem Umzug in einen EU-/EFTA-Staat ist nur der überobligatorische Teil vorzeitig beziehbar. Der obligatorische Teil bleibt bis zur Pensionierung bestehen. Bei einem Umzug ausserhalb der EU/EFTA ist der gesamte Bezug möglich.

Wie erfahre ich meine genauen Ersparnisse?Ihr Arbeitgeber und Ihre Pensionskasse senden Ihnen jährlich eine Bescheinigung über Ihr angespartes Altersguthaben zu. Bewahren Sie diese Dokumente gut auf, denn sie sind für die Planung Ihrer zukünftigen Rente von entscheidender Bedeutung.

Was passiert, wenn mein Gehalt über der LPP-Grenze liegt?Der obligatorische Teil ist gedeckelt, Ihr Arbeitgeber kann sich jedoch am überobligatorischen Teil beteiligen. Dieser Teil unterliegt anderen Regeln und ist oft eine wertvolle Ergänzung.

Abschluss

Für Grenzgänger ist die 2. Säule in der Schweiz mehr als nur eine Altersvorsorge: Sie ist ein Eckpfeiler der finanziellen Stabilität über Grenzen hinweg. Zu verstehen, wie sie funktioniert, wann Sie darauf zugreifen können und wie Sie sie optimieren können, kann für Ihre Zukunft einen entscheidenden Unterschied machen.

Mit der Anleitung und den Tools von mybestfx.ch können Sie Ihre Altersvorsorge selbst in die Hand nehmen, sich bessere Wechselkurse sichern und dafür sorgen, dass jeder Franken, den Sie heute einzahlen, morgen zu einem sicheren Gefühl wird.