Warum Grenzgänger sich für Homeoffice entscheiden
Sparen Sie Zeit und Geld: weniger Fahrten, geringere Essenskosten. Erhöhte Produktivitätund eine bessere Work-Life-Balance. Geografische Flexibilität: auf der französischen Seite wohnen und gleichzeitig einen Schweizer Vertrag behalten. Grenzen: Isolation, Informationsfluss, Notwendigkeit der Selbstdisziplin.
Rechtliche und steuerliche Rahmenbedingungen für 2025 aktualisiert
Französisch-schweizerisches Steuerabkommen bis 31. Dezember 2025 verlängert
Sie können bis zu40 % Ihrer jährlichen Arbeitszeitaus Frankreich, ohne die Schweizer Quellensteuer zu verlieren.
Steuerstatus für 2025 unverändert
Da Frankreich die endgültige Änderung noch nicht ratifiziert hat, bleibt das Übergangsabkommen uneingeschränkt anwendbar: Es gelten dieselben Regeln wie 2023–2024.
Soziale Sicherheit: das multilaterale „49,9 %“-Abkommen
Seit dem 1. Juli 2023 können Sie bis zu49,9 %Ihrer Zeit, ohne in die französische Sozialversicherung wechseln zu müssen, sofern alle Ihre Arbeitgeber in der Schweiz ansässig sind.
Beweispflichten
Der Arbeitgeber muss eine Bescheinigung über den Prozentsatz bzw. die Anzahl der Telearbeitstage aufbewahren und diese im Falle einer Betriebsprüfung dem Finanzamt vorlegen.
Kontingente, Kantone und Steuern: Das Wesentliche
Uniformanteil: 40 %für alle Unterzeichnerkantone (Genf, Waadt, Wallis, Bern usw.).
Über 40 % hinaus unterliegt die Vergütung im Zusammenhang mit Telearbeitstagen in Frankreich der Steuerpflicht.
Durch die Vereinbarung ändern sich weder Ihre Krankenversicherung noch Ihr G-Ausweis oder Ihre Rentenansprüche.
Best Practices für erfolgreiches grenzüberschreitendes Teleworking
Richten Sie einen konformen Arbeitsbereich ein
Wählen Sie einen ruhigen, gut beleuchteten Ort mit einer sicheren Hochgeschwindigkeitsverbindung.
Optimieren Sie Ihre Zeit
Planen Sie Ihre Tage und buchen Sie Zeitfenster für die synchrone Zusammenarbeit mit Ihren Schweizer Kollegen.
Verwalten Sie Ihre Währungen mit MyBestFX.ch
Durch die Reduzierung der Reisen können Ihre CHF-Ausgaben schwanken; sichern Sie sich einewettbewerbsfähiger Wechselkursund überweisen Sie Ihre Gehälter in EUR ohne überraschende Gebühren dank MyBestFX, der Devisenlösung für Grenzgänger.
FAQ Express
Wie viele Tage sind zulässig?40 % Ihrer jährlichen Arbeitszeit ≈ 2 Tage/Woche.
Muss ich in Frankreich Sozialversicherungsbeiträge zahlen?Nein, solange der Telearbeitsanteil ≤ 49,9 % bleibt und Ihr Arbeitgeber in der Schweiz ist.
Wird das Abkommen auch nach 2025 noch Bestand haben?Eine letzte Änderung wird derzeit ratifiziert; die Übergangsvereinbarung gilt für das gesamte Jahr 2025.